Vorsorgepauschale
Vorsorgepauschale, im Rahmen der Einkommensbesteuerung eine Abzugsregelung, durch die der Sonderausgabenabzug der typischen Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern berücksichtigt wird, ohne dass es eines Einzelnachweises der tatsächlichen Aufwendungen bedarf (§ 10 c EStG). Die Vorsorgepauschale errechnet sich als Summe aus 50 % des Beitrages in der allgemeinen Rentenversicherung und aus 12 %
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