Vorschusszinsen

Vorschusszinsen, Vorlagezinsen, Vorfälligkeits|entgelt,

Sollzinsen, die eine Bank bei vorzeitiger Rückzahlung (z. B. von Spareinlagen) vom Sparer verlangen kann. Die Vorschusszinsen übersteigen die Sparzinsen in der Regel um mindestens 25 %. Der vorzeitig zurückgezahlte Betrag wird als Vorschuss beziehungsweise Kredit betrachtet, für den bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Vorschusszinsen berechnet werden. Mit dem Wegfall

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