Spareinlagen
Spar|einlagen, die auf ein Sparkonto bei Kreditinstituten eingezahlten Beträge, über die eine Urkunde (Sparbuch) ausgestellt wird. In Deutschland dürfen gemäß § 21 Absatz 4 Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute in der Fassung vom 11. 12. 1998 nur solche Einlagen als Spareinlagen angenommen werden, die bestimmten Einlegerkreisen (v. a.
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