Spareinlagen
Spar|einlagen, die auf ein Sparkonto bei Kreditinstituten eingezahlten Beträge, über die eine Urkunde (Sparbuch) ausgestellt wird. In Deutschland dürfen gemäß § 21 Absatz 4 Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute in der Fassung vom 11. 12. 1998 nur solche Einlagen als Spareinlagen angenommen werden, die bestimmten Einlegerkreisen (v. a.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar