»Quick-Freeze-Verfahren« als möglicher Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung
Das FDP-geführte Justizministerium präferiert als Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung das »Quick-Freeze-Verfahren« (nach dem englischen Ausdruck für »schockgefrieren«). Dabei werden gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen, dass Behörden in konkreten Fällen eine Speicheranordnung erlassen können, um die Löschung von Daten zu verhindern, und, wenn diese relevant werden, auf die entsprechend gesicherten (»eingefrorenen«) Daten
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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