Vorleistung (Betriebswirtschaftslehre)

Vorleistung, Betriebswirtschaftslehre:

im Vorgriff auf die eigentlich später zu erbringende Leistung gezahlte oder erhaltene Geld- oder Sachleistung; in der Rechnungslegung wird sie erfasst als transitorischer Posten der Rechnungsabgrenzung in der Bilanz. Im Voraus gezahlte Mieten, Beiträge und Ähnliches sind aktive, im Voraus erhaltene Zahlungen passive Posten der Rechnungsabgrenzung.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.