Vorleistung (Betriebswirtschaftslehre)
Vorleistung, Betriebswirtschaftslehre:
im Vorgriff auf die eigentlich später zu erbringende Leistung gezahlte oder erhaltene Geld- oder Sachleistung; in der Rechnungslegung wird sie erfasst als transitorischer Posten der Rechnungsabgrenzung in der Bilanz. Im Voraus gezahlte Mieten, Beiträge und Ähnliches sind aktive, im Voraus erhaltene Zahlungen passive Posten der Rechnungsabgrenzung.
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