Vorabentscheidungsverfahren (EU-Recht)
Vorabentscheidungsverfahren, Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über eine unionsrechtliche Frage, die in einem nationalen Rechtsstreit entstanden ist.
Die nationalen Gerichte sind berechtigt, in letzter Instanz verpflichtet, dem EuGH Fragen 1) über die Auslegung der Europäischen Verträge und 2) über die Gültigkeit und die Auslegung von Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union vorzulegen (Art. 267 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union),
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe