Gewässerverunreinigung
Gewässerverunreinigung, Straftat gegen die Umwelt, die begeht, wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. Gewässerverunreinigung wird gemäß § 324 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (bei Fahrlässigkeit bis zu drei Jahren) oder mit Geldstrafe bestraft.
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