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Volljährigkeit

Volljährigkeit, Großjährigkeit, Majorennität, Mündigkeit,

das mit Erreichen eines bestimmten Lebensjahres verbundene Erwerben der vollen Geschäftsfähigkeit. In Deutschland tritt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB; seit 1. 1. 1975). Mit der Volljährigkeit enden das elterliche Sorgerecht und die Vormundschaft (§ 1882 BGB). Vor Eintritt der Volljährigkeit soll eine Ehe

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