Volljährigkeit

Volljährigkeit, Großjährigkeit, Majorennität, Mündigkeit,

das mit Erreichen eines bestimmten Lebensjahres verbundene Erwerben der vollen Geschäftsfähigkeit. In Deutschland tritt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB; seit 1. 1. 1975). Mit der Volljährigkeit enden das elterliche Sorgerecht und die Vormundschaft (§ 1882 BGB). Vor Eintritt der Volljährigkeit soll eine Ehe

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.