Verwirkung (Verfassungsrecht)
Verwirkung, Verfassungsrecht:
der vollständige oder teilweise Verlust bestimmter Grundrechte, die der Einzelne zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, durch Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 Grundgesetz. Ein entsprechender Antrag kann durch den Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung gestellt werden. In der Praxis ist es bisher zu keiner Verwirkungsentscheidung gekommen;
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