Vertragsarzt
Vertrags|arzt, in eigener Praxis niedergelassener, freiberuflich tätiger Arzt, der berechtigt und verpflichtet ist, Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Die Zulassung als Vertragsarzt, für die eine Weiterbildung zum Allgemein- oder Facharzt Voraussetzung ist, erfolgt durch Zulassungsausschüsse, die paritätisch mit Vertretern der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung besetzt sind. Mit der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe