Verteilungsverfahren (Prozessrecht)
Verteilungsverfahren, Prozessrecht:
amtliches Verfahren innerhalb der Zwangsvollstreckung zur rangmäßigen Befriedigung einer Gläubigermehrheit aus einer Vermögensmasse, die zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger nicht ausreicht. Das Gericht stellt aufgrund der Ansprüche der Gläubiger einen Teilungsplan auf; findet dieser keinen Widerspruch, so wird die Hinterlegungsstelle vom Gericht um Auszahlung ersucht. Widersprüche sind im Klagewege zu
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