Verstrickung
Verstrickung, die öffentlich-rechtliche Wirkung des Hoheitsaktes der Beschlagnahme oder Pfändung im Sinne der staatlichen Sicherstellung des Vollstreckungsobjektes, verbunden mit einem Verfügungsverbot an den bisherigen Berechtigten. Sie endet mit der Verwertung oder durch Entstrickung, d. h. die Aufhebung der staatlichen Maßnahme.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar