Seit 1999 mussten nach Anlage I der Verpackungsverordnung folgende Verpackungsmengen (in Masseprozent) einer stofflichen Verwertung zugeführt werden: Glas 75 %, Weißblech 70 %, Aluminium 60 %, Papier, Pappe, Karton 70 %, Verbunde 60 %. Für Getränkeverpackungen schrieb die Verpackungsverordnung einen Mehrweganteil von 72 %, für Milch von 20 % vor. Bei Unterschreitung der Quoten drohte Pfandpflicht für
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