Die 2008 verabschiedete und am 1.1.2009 in Kraft getretene fünfte Novelle der Verpackungsverordnung sieht u. a. vor, dass Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen, verpflichtet werden, sich an den Systemen zur flächendeckenden Rücknahme zu beteiligen.
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