Am 7.1.2006 trat die vierte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Mit ihr sollte u. a. die Dosenpfandregelung den Anforderungen gerecht werden, die ein Urteil des EuGH von Dezember 2004 gestellt hat, sowie ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem eingeführt werden. Der Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke
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