Vermögensübertragung (Wirtschaft)
Vermögens|übertragung, Wirtschaft: Vermögens|transfer,
unmittelbar vermögenswirksame Geldleistung, die im Gegensatz zu den laufenden Übertragungen (Transfer) bei mindestens einem der Beteiligten eine Zu- oder Abnahme des Vermögens bedeutet (z. B. staatliche Investitionszulagen an Unternehmen, staatliche Leistungen an private Haushalte zur Sparförderung, Zahlung von Erbschaftsteuern).
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar