Transferleistung
Transferleistung [englisch, eigentlich »Übertragung«, »Überführung«, zu to transfer, vergleiche transferieren] die, allgemein eine Übertragung von ökonomischen Ressourcen (Kaufkraft, Gütern) von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes ohne eine spezielle und direkt zurechenbare marktmäßige Gegenleistung des Empfängers.
Derartige Transferleistungen können stattfinden 1) zwischen Privatpersonen (z. B. Schenkungen, Erbschaften), 2) zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften eines Staates im Rahmen des Finanzausgleichs (Zuweisungen) und 3) zwischen dem Staat und dem privaten Sektor. Im weiteren Sinn zählen dazu auch Kaufkraftübertragungen vom Privatsektor an den Staat (Steuern); im engeren Sinn wird der
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