Vermittlung (Völkerrecht)
Vermittlung, Völkerrecht:
ein über die guten Dienste hinausgehendes diplomatisches Mittel zur friedlichen Beilegung eines zwischenstaatlichen Konfliktes, bei dem ein am Konflikt nicht beteiligter Staat auf der Grundlage eines Abkommens mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Regelung der strittigen Fragen erzielen will. Die vom Vermittler empfohlenen Lösungen sind jedoch für die Streitenden nicht verbindlich. In
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