Verkehrszulassung (Luftfahrt)
Verkehrszulassung, Luftfahrt:
Zulassung eines Flugzeugs oder Luftfahrtgerätes zur Teilnahme am Luftverkehr bzw. zum Einsatz in der Luftfahrt. Die Verkehrszulassung wird in der Regel erst nach erfolgter Musterzulassung erteilt. Voraussetzung ist der Nachweis der Verkehrssicherheit (Erfüllen der Wartungs- und Prüfvorschriften), eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes des Halters und der Einhaltung der Lärmgrenzwerte.
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