Verkehrskontrolle
Verkehrskontrolle, polizeiliche Maßnahme, durch die Straßenverkehrsteilnehmer zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zur Verkehrszählung (Verkehrserhebungen) angehalten werden können (§ 36 Absatz 5 StVO). Die Verkehrskontrolle kann die Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer, der mitzuführenden Papiere, des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge umfassen. Die zur Durchführung einer Verkehrskontrolle
Quellenangabe