Verhältnismäßigkeitsprinzip

Verhältnismäßigkeitsprinzip, Übermaßverbot,

aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Wesen der Grundrechte abgeleiteter allgemeiner Grundsatz des öffentlichen Rechts, dem alle staatlichen Eingriffe in Rechte des Einzelnen genügen müssen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip setzt sich aus den Geboten der Eignung (der Maßnahme, des Eingriffs), Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn zusammen. Staatliche Eingriffe müssen geeignet sein, das

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