Vergesellschaftung (Recht)
Vergesellschaftung, Recht:
verfassungsrechtlich die Sozialisierung.
Quellenangabe
Vergesellschaftung, Recht:
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar