Verfassungseid
Verfassungs|eid, das eidliche Gelöbnis zur Achtung, Wahrung und Verteidigung der Verfassung. Als Verfassungseid gelten in der Regel die Eidesleistungen der verschiedenen Amtsträger des Staates, da sich ihr Eid – bei etwas unterschiedlichem Wortlaut – auf die verfassungsmäßige Ordnung bezieht. (Eid, Amtseid, Fahneneid)
Informationen zum Artikel
Quellenangabe