verdeckte Gewinnausschüttung

verdeckte Gewinn|aus|schüttung, im Steuerrecht jeder Vorteil, den eine Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverwendung und zulasten ihres Gewinnes einem Gesellschafter gewährt und den sie einem Fremden nicht gewährt hätte (z. B. un- oder unterverzinsliche Darlehen an Gesellschafter). Die verdeckten Gewinnausschüttungen dürfen das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft nicht mindern und sind daher

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