verbundene Unternehmen
verbundene Unternehmen, rechtlich selbstständige Unternehmen, die durch kapitalmäßige Beteiligungen oder andere vertraglich vereinbarte Beziehungen einen Konzern im weiteren Sinn bilden. Nach §§ 15–19 und 291 f. Aktiengesetz sind verbundene Unternehmen 1) im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (Mehrheitsbeteiligung), 2) herrschende Unternehmen und abhängige Unternehmen,
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar