Verbrechen gegen den Frieden
Verbrechen gegen den Frieden, nach dem Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Nürnberger Prozesse) besonders das Planen, Vorbereiten, Einleiten und Durchführen von Aggressionskriegen. In Deutschland stellt § 80 StGB die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe (Friedensverrat).
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