venire contra factum proprium (Recht)
venire contra factum proprium [v-; lateinisch], Recht:
Zuwiderhandeln gegen früheres Verhalten; gegen Treu und Glauben verstoßende und daher unzulässige Rechtsausübung, die im Widerspruch zu dem eigenen früheren Verhalten steht, auf das sich der andere Teil verlassen hat und verlassen durfte.
Quellenangabe