unlauterer Wettbewerb
unlauterer Wettbewerb, Verhalten im Wirtschaftsverkehr, durch das jemandem mit rechtlich unzulässigen Mitteln ein Vorsprung vor den Konkurrenten verschafft werden soll. .
Der unlautere Wettbewerb widerspricht dem für eine Marktwirtschaft grundlegenden Prinzip eines freien Wettbewerbs durch Leistung. Er ist deshalb nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. 3. 2010 sowie zahlreichen Sondervorschriften (z. B. Preisangabenverordnung, Heilmittelwerbegesetz) verboten.
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