Vandalismus
Vandalismus [v-; mit Bezug auf die Plünderung Roms durch die Wandalen 455], Wandalismus,
rohe Zerstörungswut aus kriminellen oder politischen Motiven. Vandalistische Handlungen werden im Strafrecht nicht speziell erfasst; sie werden überwiegend unter die Tatbestände der Sachbeschädigung subsumiert (§§ 303 ff. StGB). Versicherungsmöglichkeit gegen Schäden durch Vandalismus besteht in der Einbruchdiebstahl- und der Hausratversicherung. Zu mut- und böswilligen Beschädigungen an Kfz durch fremde Personen
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