Völkermord

Rechtliche Situation

In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Sinn der Konvention durch Gesetz vom 9. 8. 1954 § 220 a in das Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt, der Völkermord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohte. Am 1. 7. 2002 trat das von einer Staatenkonferenz der UN verabschiedete Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Kraft. Der IStGH

Quellenangabe

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