Bestimmungen
Mit dem Abkommen sind Importe zwischen den drei Ländern weitgehend zollfrei. Bedingungen hierfür betreffen insbesondere die Automobilindustrie. Das Abkommen sieht z.B. vor, dass Autos zu mindestens 75 % in den am Abkommen beteiligten Ländern gefertigt sein müssen, um zollfrei zwischen den Ländern gehandelt zu werden. Weitere Voraussetzung ist, dass 40–45
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