Urteilskraft
Urteilskraft, die Fähigkeit, ein Urteil zu bilden. Der Begriff geht auf G. W. Leibniz zurück und wurde von I. Kant in der »Kritik der Urtheilskraft« (1790) im Unterschied zum Verstand, der die Regeln des Urteils gebe, und zur Vernunft, die nach Regeln schließe, als das Vermögen, unter Regeln zu subsumieren, definiert. Die
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