Untätigkeitsklage
Untätigkeitsklage, Unterart der verwaltungsprozessualen Verpflichtungsklage, bei der das Klageziel in der Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines unterlassenen, bisher aber auch noch nicht abgelehnten Verwaltungsakts besteht. Die Untätigkeitsklage setzt voraus, dass über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts oder über einen Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich
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