Untersuchungsrichter
Untersuchungsrichter, der vor der Erhebung der öffentlichen Anklage mit der Untersuchung einer Straftat betraute Richter. Das deutsche Strafverfahrensrecht kennt die Institution des Untersuchungsrichters nicht. Vielmehr liegt das Schwergewicht der Ermittlung in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren führt, in das der Ermittlungsrichter eingeschaltet werden kann. Andere Rechtssysteme, z.
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