Bildungswesen
Das ungarische Bildungswesen wurde durch die Bildungsgesetze von 1993 und 2003 strukturell und inhaltlich erneuert. Früher verstaatlichte Bildungsanstalten gingen in ein dezentraleres System über, das mehr Autonomie für Schulen und mehr Entscheidungsrechte für Eltern bietet. Schulpflicht besteht vom 6. bis zum 18. Lebensjahr bei kostenfreiem Unterricht (außer an Privat- und
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