Unfug
Unfug, jedes ungeziemende Benehmen. Strafrechtlich erfasst wird nur der beschimpfende Unfug (nach der Rechtsprechung das Kundgeben der Missachtung in roher Form, die sich räumlich unmittelbar gegen die Sache richtet) an in- und ausländischen Hoheitszeichen (§§ 90 a, 104), an einem Ort, der dem Gottesdienst einer Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet
Informationen zum Artikel
Quellenangabe