Umlegung (Baurecht)

Umlegung, Baurecht: Baulandumlegung,

Maßnahme der Bodenordnung (§§ 45 ff. Baugesetzbuch). Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes können zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete Grundstücke durch Grenzveränderungen so geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Zuständig für das Umlegungsverfahren ist die Gemeinde. Es beginnt mit

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