Überwärmungsbad

Überwärmungsbad, Vollbad zur Anhebung der Körpertemperatur, als Wasserbad mit schrittweise gesteigerter Temperatur oder als Peloidbad; wegen der starken Kreislaufbelastung dürfen Überwärmungsbäder nur auf ärztliche Verordnung und unter ärztlicher Überwachung durchgeführt werden. Danach müssen ausreichende Ruhepausen eingehalten werden. Überwärmungsbäder werden bei Beschwerden des Bewegungsapparats und bei vegetativen Störungen eingesetzt.

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