Übergewinnsteuer
Übergewinnsteuer, Mehrgewinnsteuer,
Steuer auf den Gewinn einer natürlichen oder juristischen Person, der über einen als »normal« geltenden Gewinn oder über eine »normale« Rendite hinausgeht; in der Praxis meist in Kriegszeiten zur Abschöpfung der durch den Nachfrageboom entstehenden »Kriegsgewinne« erhoben (Beispiele: Deutschland 1916–19, USA während des Koreakriegs 1951–53). Mitte der 1970er-Jahre wurde anlässlich
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