Überfall (Zivilrecht)

Überfall, Im Zivilrecht ist das Überfallrecht das Aneignungsrecht an über die Grundstücksgrenze gefallenen Früchten (§ 911 BGB). Der Nachbar ist aber nicht berechtigt, Früchte von überhängenden Ästen selbst abzupflücken oder abzuschütteln. (Überhang)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.