Leihe (Zivilrecht)
Leihe [althochdeutsch līhan »(zurück-, übrig) lassen«], Zivilrecht:
die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (im Unterschied zur gebrauchsfreien Verwahrung) gegen die Verpflichtung zur Rückgabe derselben Sache nach Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit (Gebrauchsleihe, §§ 598 ff. BGB, im Unterschied zur bloßen Gefälligkeitsleihe). Entgeltliche Gebrauchsüberlassung ist rechtlich ein Mietverhältnis oder ein Darlehen, wenn auch umgangssprachlich oft Leihe genannt
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