Täuschung (Recht)
Täuschung, Recht:
bewusste Irreführung, die auf Vorstellung und Handeln eines anderen in einem bestimmten Sinn einwirken soll; Tatbestandsmerkmal des Betruges. (arglistige Täuschung, Anfechtung)
Quellenangabe
Täuschung, Recht:
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