Tätlichkeit
Tätlichkeit, Straftatbestand des schweizerischen Rechts (Artikel 126 StGB), durch den geringfügige Angriffe auf den Körper, die noch keine Körperverletzung darstellen, erfasst werden. Die Tat wird von Amts wegen verfolgt, wenn sie wiederholt gegen Personen begangen wird, die in Obhut oder Sorge des Täters stehen, besonders Kinder.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe