Religion
Die Verfassung (Artikel 2) bestimmt die Türkei als laizistischen Staat. Artikel 24 garantiert die Religionsfreiheit, räumt allen Staatsbürgern unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis die gleichen Rechte ein und unterstellt die Tätigkeit der Religionsgemeinschaften der staatlichen Kontrolle. Diese erfolgt auf der Grundlage von Artikel 136 durch das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten.
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