Tonnagesteuer
Tonnagesteuer [tɔˈnaʒə-],
eine Form der pauschalen steuerlichen Gewinnberechnung für im internationalen Verkehr eingesetzte Handelsschiffe. Der Gewinn wird (unabhängig vom tatsächlichen Wirtschaftsergebnis der Reederei) für jeden Betriebstag des Schiffes angesetzt mit einem festen Eurobetrag, dessen Höhe sich nach der im Schiffsmessbrief ausgewiesenen Nettotonnage bemisst (§ 5 a EStG). Die Tonnagesteuer als spezifische Form
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