Tilgung (Recht)

Tilgung [althochdeutsch tīligōn, über angelsächsisch dilegian von lateinisch delere »zerstören«], Recht:

im Zivilrecht die Erfüllung, d. h. das Bewirken der geschuldeten Leistung. Im Strafrecht die Streichung von Eintragungen im Bundeszentralregister. (Strafregister, Rehabilitation)

Quellenangabe

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