Rehabilitation (Recht)
Rehabilitation [englisch, von mittellateinisch rehabilitatio, zu rehabilitare, vergleiche rehabilitieren] die, -/-en, Recht:
die Beseitigung des (ehrenrührigen) Vorwurfs, eine Straftat begangen zu haben, die im Strafprozess durch Freispruch, gegebenenfalls durch Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen kann; das StGB bietet ferner die Möglichkeit, die Rehabilitation eines Verletzten durch Bekanntgabe der Verurteilung des Täters wegen falscher Verdächtigung oder Beleidigung zu bewirken (§§ 165, 200 StGB). Als
Quellenangabe