Recht
Nach der Verfassung vom 16.3.1987 (in Kraft seit 1.1.1990; mehrfach geändert) liegt die Gesetzgebung beim 130 Mitglieder zählenden Großen Rat; Exekutivorgan ist der Regierungsrat mit 5 Mitgliedern. Beide Organe werden vom Volk auf 4 Jahre gewählt (der Große Rat wird nach dem Verhältnisverfahren gewählt, für den Regierungsrat gilt das Mehrheitsverfahren;
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