Thronfolger

Thronfolger, nach der jeweiligen Erbfolgeordnung designierter Nachfolger eines Herrschers. Thronfolger eines erblichen Kaisers oder Königs ist der Kronprinz. – In Preußen erhielt der mutmaßliche Thronfolger, wenn er nicht Sohn oder Enkel des Königs war, ab 1744 den Titel »Prinz von Preußen«. In den deutschen Staaten beziehungsweise Territorien hieß der

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