Recht
Nach der Verfassung vom 14.12.1997 (in Kraft seit 1.1.1998; mit Änderungen) übt der Große Rat (Gran Consiglio) mit 90 Mitgliedern die Gesetzgebung aus. Exekutive ist der Staatsrat (Consiglio di Stato) mit 5 Mitgliedern. Beide Institutionen werden vom Volk (Frauenstimmrecht seit 1969) im Proporzsystem auf 4 Jahre gewählt. Eine Initiative zur
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